SCHÜLERAUFNAHME

Aufnahmebedingungen

Grundsätzlich nimmt die Martin-­Luther-­Schule jedes Kind auf, unabhängig von seiner religiös-­weltanschaulichen und politischen Einstellung sowie seiner sozialen Herkunft (bzw. der seiner Eltern). Voraussetzungen sind allerdings,

– dass Begabung und Leistungsfähigkeit des Schülers / der Schülerin eine dauerhaft erfolgreiche Mitarbeit in der betreffenden Schulform erwarten lassen,

– dass die Eltern die Zielsetzung der Schule bejahen und die pädagogischen Bemühungen des Lehrerkollegiums unterstützen. In der Regel beginnen Schüler/-­innen ihre Schullaufbahn an unserer Schule mit der 1. Grundschulklasse. Die Anmeldungen sollten frühestmöglich erfolgen. Seiteneinstiege in andere Klassenstufen sind -­ wenn Plätze frei -­ auf Anfrage möglich.

Schulgeld

Da das Land Hessen Schulen in freier Trägerschaft nur einen Teil der Gesamtkosten erstattet, müssen wir zur Kostendeckung Schulgeld erheben.

Schulgeldtabelle

Gültig ab August 2020
Gesamtbeträge der Jahreseinkünfte bruttomtl. für 1. Kindmtl. für 2. Kindmtl. für 3. Kind
unter 14.000€40,00€30,00€0,00€
14.000€ – 17.999€55,00€40,00€0,00€
18.000€ – 22.999€70,00€50,00€10,00€
23.000€ – 27.999€85,00€60,00€10,00€
28.000€ – 32.999€100,00€70,00€20,00€
33.000€ – 37.999€115,00€80,00€20,00€
38.000€ – 42.999€130,00€90,00€30,00€
43.000€ – 47.999€145,00€100,00€30,00€
48.000€ – 52.999€160,00€110,00€40,00€
53.000€ – 57.999€175,00€120,00€40,00€
58.000€ – 62.999€190,00€130,00€50,00€
63.000€ – 67.999€205,00€140,00€50,00€
ab 68.000€220,00€150,00€50,00€

Wir machen besonders darauf aufmerksam, dass Sie 30% des Schulgeldes bei der Einkommenssteuer (Jahresausgleich) absetzen können. Eine Schulgeldbescheinigung dazu wird im Januar des Folgejahres für Sie von uns ausgestellt. Bei offenen Fragen steht Ihnen der Vorstand des Trägerverein (FCBA e.V.) oder die Schulleitung der Martin‐Luther‐Schule Alheim gerne zur Verfügung.

Anmeldeverfahren

1. Informationen über die Schule 

Ein Eltern-Informationsabend findet jedes Jahr im November statt. Um Schulstruktur, Besonderheiten, Erwartungen an die Eltern kennen zu lernen, ist der Besuch des Eltern-Informationsabend notwendig.

Gesprächstermine mit dem Schulleiter können vereinbart werden.

2. Anmeldung zum Besuch der Schule 

Anmeldungen sind grundsätzlich jederzeit möglich. Ein spezielles Anmeldedatum gibt es nicht. Es ist ratsam, frühzeitig anzumelden. Grundsätzlich sollte der gesamte Prozess der Anmeldung bis spätestens Ende April durchlaufen sein, wenn das Kind im selben Jahr eingeschult werden soll.

Wenn Sie Ihre Tochter / Ihren Sohn bei uns anmelden möchten, gibt es hierzu ein Anmeldeformular (Download s.u.). Bitte füllen Sie es vollständig aus. Eine Anmeldung kann nur mit den Formularen der Schule geschehen. Die Anmeldung ist zunächst unverbindlich. Sie wird erst nach einem Gespräch zwischen Eltern und Schulleitung und Unterzeichnung des Schulvertrages verbindlich.

Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, vermerken Sie es bitte.

Wenn Sie als Eltern unterschiedliche Nachnamen haben, vermerken Sie bitte, ob beide oder nur einer das Sorgerecht hat oder ein Elternteil Stiefelternteil ist.

Wenn unterschiedliche Anschriften der Erziehungsberechtigten angegeben sind, machen Sie bitte deutlich, unter welcher das Kind gemeldet ist. An diese Adresse wird auch die Schulpost anschließend gesandt.

Bitte achten Sie darauf, dass beide Erziehungsberechtigte die Anmeldung unterschrieben haben, bevor Sie sie einreichen.

Bitte schicken Sie uns das Original der Anmeldung (in zweifacher Ausführung), nicht faxen.

Die Aufnahme von Quereinsteigern ist in der Regel nur zum Beginn eines Schuljahres möglich. Ausnahme von der Regel kann z. B. bei Wohnortswechsel erfolgen, falls Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Hier finden Sie die Anmeldung als PDF-­‐Datei. Diese Dateien können Sie mit dem Programm Adobe Reader betrachten und ausdrucken. Dieses Programm ist kostenlos erhältlich bei Adobe.

Schüler Anmeldeformular